Wir als AfD werden gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) klagen. Ziel ist es, dem Verfassungsschutz zu untersagen, den „Flügel“ und die „Junge Alternative“ (JA) als sogenannte „Verdachtsfälle“ zu führen und so die fortgesetzte politische Instrumentalisierung der für die innere Sicherheit verantwortlichen Behörde zu unterbinden.
Unsere Klage richtet sich ausdrücklich NICHT gegen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes oder die Behörde an sich. Mit unserer Klage gehen wir gegen die Altparteien vor, die die Behörde in der politischen Auseinandersetzung mit der AfD in Geiselhaft nehmen, weil ihnen scharenweise die Wähler weglaufen und bei der AfD eine neue Heimat finden.
Es ist und kann aber nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes sein, die politische Konkurrenz der Parteien in einer Demokratie zu beeinflussen, indem er Teile der demokratisch gewählten und auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen und Terroranschläge wie jenen auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 zu verhindern, bei dem elf Menschen getötet und 55 zum Teil schwer verletzt wurden.
Bis heute sind die Umstände dieses Anschlages übrigens nicht vollständig aufgeklärt. Und nicht nur die Angehörigen der Opfer fragen sich, warum immer noch so vieles im Dunkeln liegt. Durch die unkontrollierte Massenmigration ist die Terrorgefahr in Deutschland noch einmal gestiegen. Niemand weiß, wie viele IS-Kämpfer tatsächlich im Strom der Flüchtenden nach Deutschland eingeflossen sind. Es gehört zu den vordringlichsten Aufgaben des Verfassungsschutzes, diese Gefährder ausfindig machen und weitere Anschläge zu verhindern.
Wenn der Verfassungsschutz hierzu alle seine Kräfte bündelt, ist er mehr als ausgelastet. Wer die Behörde also mit unsinnigen Aufgaben zusätzlich belastet, behindert den Dienst bei der Erfüllung seiner vornehmsten Pflicht: der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Deutschland.

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